Die noch im Eigentum der GGB stehenden Grundstücke sind in dem nachfolgenden Plan mit roter Kennzeichnung der Grundstücksgröße eingezeichnet. Grundstücke können derzeit noch in den Bauabschnitten 5 bis 7 angeboten werden.
Interessenten für einen Grundstücksankauf können mit Herrn Wolters, Tel.: +49 5921.961295, E-Mail: wolters@ggb-grafschaft.de oder Herrn Steinkamp, Tel. +49 5921.961296, E-Mail: steinkamp@ggb-grafschaft.de, Kontakt aufnehmen.
Zunächst eine Gesamtübersicht der verschiedenen Bauabschnitte (1 bis 8), sowie die Übersichtskarte dieses Abschnittes:

Wenn in der Karte Objekte zur Anmietung angeboten werden, erhalten Sie hier eine Auflistung mit weiteren Informationen zu den derzeitigen Angeboten.
Fakten des Gewerbeparks
- Gesamtgröße: 162 Hektar
- bisher verkaufte Grundstücke: 140, davon ca. 75 % an Investoren/Unternehmen aus den Niederlanden
- Festsetzung im Bebauungsplan: überwiegend Gewerbe (GE), z. T. Industrie (GI)
- Nutzung möglich für: Produktion, Handwerk, Handel, Logistik und Dienstleistungen
- bebaubare Grundstücksfläche: 80 %
- maximale Gebäudehöhe: 12, 15 oder 35 m (kann im Einzelfall erhöht werden)
- Abstand zu anderen Gebäuden: ¼ Gebäudehöhe, mind. 3 m oder Grenzbebauung
- Baugrundbeschaffenheit: Fein- bis Mittelsande nach DIN 18300 Bodenklasse 3
- Flächenneigung: eben, 31 bis 33 m über NN
- Grundwasserstand: ca. 1 bis 3 m
- erforderliche Gründungstiefe: ca. 30 bis 60 cm
- Regenwasser: muss auf dem Grundstück versickern
- Wasser- und Abwasseranschluss: vorhanden
- Strom- und Gasanschluss: vorhanden
- Telefon- und ADSL-Anschluss: vorhanden
- Glasfaserkabelanschluss: vorhanden
Nach den Bebauungsplänen dürfen folgende Betriebe nicht errichtet und betrieben werden:
- Unfallwagenhandel, Schrottlager- und Abwrackplätze,
- Vergnügungsstätten aller Art, Bordelle, bordellartige Betriebe und Sexshops
- Einzelhandel mit bestimmten Sortimenten (Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, etc.).
Auch sind bestimmte Einzelhandelsgeschäfte nach dem Bebauungsplan nicht zulässig.