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GGB Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft
Landkreis Grafschaft
Bentheim mbH

Tel.: +49 5921.961293
Fax: +49 5921.961290
info@ggb-grafschaft.de

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16.00 Uhr

 

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

 

Postadresse:
van-Delden-Straße 1-7,
48529 Nordhorn

 

Besucheradresse:
Jahnstraße 31,
48529 Nordhorn



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          • 6. Bauabschnitt


Vorlesen

 

 

Die noch im Eigentum der GGB stehenden Grundstücke sind in dem nachfolgenden Plan mit roter Kennzeichnung der Grundstücksgröße eingezeichnet. Grundstücke können derzeit noch in den Bauabschnitten 4 bis 8 angeboten werden.

 

Interessenten für einen Grundstücksankauf können mit Herrn Wolters, Tel.: +49 5921.961295, E-Mail: wolters@ggb-grafschaft.de oder Herrn Steinkamp, Tel. +49 5921.961296, E-Mail: steinkamp@ggb-grafschaft.de, Kontakt aufnehmen.

 

Zunächst eine Gesamtübersicht der verschiedenen Bauabschnitte (1 bis 8), sowie die Übersichtskarte dieses Abschnittes:

 

GGB - Karte-GE-K26-Gesamtübersicht-alle BA

 

GGB - Verk-GE-K26-6-BA
<<< hier eine größere Kartendarstellung öffnen (1,12 MB)

 

Die Flächen mit den Nummern 6.11a bis 6.11z kosten 19,90 € je m².

 

Wenn in der Karte Objekte zur Anmietung angeboten werden, erhalten Sie hier eine Auflistung mit weiteren Informationen zu den derzeitigen Angeboten.

 

Der Grundstückskaufpreis beträgt 24,90 €/m². Mit dem Kaufpreis sind die Abwasser- und Erschließungsbeiträge insgesamt abgelöst, d. h. diese sind im Kaufpreis bereits vollständig enthalten. In dem Kaufpreis sind auch die für den Stromanschluss anfallenden Baukostenzuschüsse zur Stromversorgung, die normalerweise je nach erforderlichen Anschluss bei ca. 100,- € je kVA Anschlussleistung liegen, sowie der Wasserversorgungsbeitrag enthalten. Zusätzlich sind noch die Kosten des Grundstückskaufvertrages (Notar- und Gerichtskosten, ca. 2 % der Kaufpreissumme), die Grunderwerbsteuer (5 % des Kaufpreises) und die Vermessungskosten zu tragen. Für die Vermessung wird eine Pauschale von 2.100,- € berechnet.


Fakten des Gewerbeparks
 

  • Gesamtgröße: 162 Hektar
  • bisher verkaufte Grundstücke: 140, davon ca. 75 % an Investoren/Unternehmen aus den Niederlanden
  • Festsetzung im Bebauungsplan: überwiegend Gewerbe (GE), z. T. Industrie (GI)
  • Nutzung möglich für: Produktion, Handwerk, Handel, Logistik und Dienstleistungen
  • bebaubare Grundstücksfläche: 80 %
  • maximale Gebäudehöhe: 12, 15 oder 35 m (kann im Einzelfall erhöht werden)
  • Abstand zu anderen Gebäuden: ¼ Gebäudehöhe, mind. 3 m oder Grenzbebauung
  • Baugrundbeschaffenheit: Fein- bis Mittelsande nach DIN 18300 Bodenklasse 3
  • Flächenneigung: eben, 31 bis 33 m über NN
  • Grundwasserstand: ca. 1 bis 3 m
  • erforderliche Gründungstiefe: ca. 30 bis 60 cm
  • Regenwasser: muss auf dem Grundstück versickern
  • Wasser- und Abwasseranschluss: vorhanden
  • Strom- und Gasanschluss: vorhanden
  • Telefon- und ADSL-Anschluss: vorhanden
  • Glasfaserkabelanschluss: vorhanden

 

Nach den Bebauungsplänen dürfen folgende Betriebe nicht errichtet und betrieben werden:
 

  • Unfallwagenhandel, Schrottlager- und Abwrackplätze,
  • Vergnügungsstätten aller Art, Bordelle, bordellartige Betriebe und Sexshops
  • Einzelhandel mit bestimmten Sortimenten (Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, etc.).

 

Auch sind bestimmte Einzelhandelsgeschäfte nach dem Bebauungsplan nicht zulässig.

 

Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus - Verkaufsdaten (1,19 MB)

 

Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus - Verkaufsdaten - nederlands (1,19 MB)

 

Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus - Bebauungsplan 6. Bauabschnitt (1,75 MB)

 

Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus - Firmenliste - 6. Bauabschnitt (25 KB)

 

 

Nach den Bebauungsplänen der Stadt Bad Bentheim dürfen im Gewerbepark folgende Betriebe nicht errichtet und betrieben werden:

 

Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus - Bauverbote (2,35 MB)

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