In Wilsum hat die GGB nach Absprache und auf Wunsch der Gemeinde Wilsum im Jahr 2001 umfangreiche Grundstückserwerbe getätigt und in den zurückliegenden Jahren bereits mehrere Baugebiete erschlossen und vermarktet.
Mitte 2007 wurde die Erschließung des ersten Vergabeabschnittes des aktuellen Wohnbaugebietes Dorfmitte - Teil 2 abgeschlossen. Auch der zweite Vergabeabschnitt ist inzwischen erschlossen und bebaut. Hier können allerdings noch freie Wohnbauplätze angeboten werden.
Seit Anfang 2020 werden die Grundstücke in dem neuen Wohnbaugebiet Große Schlichte Erweiterung Teil 2 vermarktet.
Die Grundstücke in dem Gebiet sind in zwei Bauabschnitten erschlossen und verkauft worden. Ganz neu hinzugekommen ist der Bereich der ehem. Nahversorgungsfläche. Hier sind nach Bebauungsplanänderung vier Wohnbaugrundstücke entstanden.
In diesem Bereich südlich der Dorfmitte ist der zweite Teil des Wohnbaugebietes "Große Schlichte - Erweiterung" zur Bebauung erschlossen worden. Die Mehrzahl der verkauften Grundstücke ist bereits bebaut.
Das Baugebiet befindet sich zur Zeit in Planung. Weitere Infos folgen ...
Der Kaufpreis der Grundstücke 71/79 und 71/80 beträgt 72,50 €/m². Der Kaufpreis versteht sich jeweils inklusive der Erschließungskosten sowie der Beiträge für den Anschluß an die Schmutz- sowie Regenwasserkanalisation. Für den Schmutzwasserhausanschlußschacht (Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation) sind jeweils 950,- € je Schachtbauwerk und Bauplatz zu zahlen.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
Der Kaufpreis beträgt 65,- €/m². Der Kaufpreis versteht sich inklusive der Erschließungskosten sowie der Beiträge für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation. Für den Schmutzwasserhausanschlussschacht (Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation) sind jeweils 950,- € je Schachtbauwerk und Bauplatz zu zahlen.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
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