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Die GGB kann seit einigen Jahren in der Gemeinde Georgsdorf Wohnbauflächen in verschiedenen Größen anbieten.
Im dritten Vergabeabschnitt kann nun, nach erfolgter Enderschließung, auch der letzte Bauplatz vermarktet werden. Darüber hinaus stehen nunmehr die Baugrundstücke des vierten Abschnitts im ersten Teil zur Vermarktung an.
Bisher wurden drei Teilabschnitte dieses insgesamt ca. 100 Bauplätze umfassenden Gebietes erschlossen. Der sich südlich anschließende vierte Bauabschnitt ist fertiggestellt und wird in Kürze zur Vermarktung freigegeben. Der Verkauf der Grundstücke kann noch vor Ende 2024 erfolgen.
Der Kaufpreis beträgt 50.065,- €. Der Kaufpreis versteht sich inklusive der Erschließungskosten sowie der Beiträge für den Anschluß an die Schmutzwasserkanalisation. Für den Schmutzwasserhausanschlußschacht (Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation) sind zusätzlich 450,- € für ein Schachtbauwerk je Bauplatz zu zahlen. Teilweise sind Grabenparzellen (siehe Verkaufsdaten) vom Erwerber zu übernehmen. Diese werden kostenlos übertragen.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
Der Kaufpreis beträgt 95,- €/m². Der Kaufpreis versteht sich inklusive der Erschließungskosten sowie der Beiträge für den Anschluß an die Schmutzwasserkanalisation. Für den Schmutzwasserhausanschlußschacht (Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation) sind zusätzlich 950,- € für ein Schachtbauwerk je Bauplatz zu zahlen. Teilweise sind Grabenparzellen (siehe Verkaufsdaten) vom Erwerber zu übernehmen. Diese werden kostenlos übertragen.
Zur Zeit wird an einer Änderung des Bebauungsplanes für den vierten Abschnitt gearbeitet. Ziel ist es, Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser zu schaffen sowie eine generelle Anhebung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl für den vierten Abschnitt zu realisieren. Dadurch wird die Möglichkeit einer besseren Bebaubarkeit der Flächen erzielt.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
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