Die GEG Bad Bentheim hat mehrere Wohnbaugebiete in der Vermarktung. In Vermarktung befanden sich zuletzt die Flächen des ersten Vergabeabschnittes des Wohnpark südlich Suddendorfer Straße.
Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken gelten seit 2019 folgende Richtlinien für die Vergabe in Bad Bentheim.
Nachstehend Übersichtspläne der im Verkauf bzw. Planung befindlichen Wohnbaugebiete.
Derzeit können keine verfügbaren Wohngrundstücke angeboten werden.
Allgemeine Informationen über die Stadt Bad Bentheim und Interessantes für Neubürger finden Sie auf der Webseite findcity.de.
In dem Wohnbaugebiet Wohnpark südlich Suddendorfer Straße wird aktuell die Enderschließung erarbeitet. Die Planungen des Straßenendausbaus können in den nachfolgenden Dokumenten eingesehen werden.
Sollten Sie Anmerkungen, Fragen oder Anregungen haben, können Sie diese bis zum 03.04.2023 bei der Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, NINO-Allee 30, 48529 Nordhorn bei Frau Leuchtmann per E-Mail unter Yvonne.Leuchtmann@lindschulte.de vorbringen.
Die GEG Bad Bentheim hat die ehemalige Gaststätte Kerkhoff-Neesen mit dem gesamten Gelände von rund 6.000 m² erworben. Auf dieser Fläche sind fünf größere Grundstücke für eine Einzelhausbebauung entstanden. Die Vergabe der Baugrundstücke läuft. Die Kaufverträge werden bereits geschlossen.
Weiterhin wurde die ehemalige Hofstelle Schulte-Kolthoff sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen erworben. Auf den Flächen sollen voraussichtlich insgesamt 44 Wohngrundstücke für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Die Bauleitplanung wird voraussichtlich in 2023 abgeschlossen, daran anschließend erfolgt die Erschließung des Gebietes. Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt voraussichtlich ab Sommer 2024. Interessenten können sich kostenfrei in eine Bewerberliste eintragen lassen. Ansprechpartner finden Sie unten auf dieser Seite.
Der Kaufpreis beträgt 95,- €/m². Der Kaufpreis versteht sich inklusive der Erschließungskosten. Hinzu kommen noch die Kosten für den Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
Informationen zu den Baugrundstücken liegen noch nicht vor. Diese werden hier präsentiert, sobald sie verfügbar sind.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bitte.
Das Büro von Herrn Bökenfeld befindet sich im Rathaus der Stadt Bad Bentheim, Außenstelle Bahnhofstraße 2.