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Die GEG Bad Bentheim hat mehrere Wohnbaugebiete in der Planung. Jedoch können aktuell keine Baugrundstücke angeboten werden.
Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken gelten seit 2019 folgende PDF-Dokument Richtlinien für die Vergabe in Bad Bentheim.
Nachstehend Übersichtspläne der in Planung befindlichen Wohnbaugebiete. In Vermarktung befanden sich zuletzt die Flächen des ersten Vergabeabschnittes des Wohnpark südlich Suddendorfer Straße und die Grundstücke an der Reithalle.
In Erschließungsplanung befinden sich die beiden Gebiete Schulte-Kolthoff und Wohnpark südlich Suddendorfer Straße Teil 2.
Allgemeine Informationen über die Stadt Bad Bentheim und Interessantes für Neubürger finden Sie auf der Webseite www.badbentheim.de (durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist).
Die ehemalige Hofstelle Schulte-Kolthoff sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen wurden erworben. Auf den Flächen sollen voraussichtlich insgesamt 44 Wohngrundstücke für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Die Bauleitplanung läuft. Geplant ist hier die Erschließung ab dem Frühjahr 2025. Der Verkauf voraussichtlich ab 2026.
Interessenten können sich kostenfrei in eine Bewerberliste eintragen lassen. Ansprechpartner finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Bauleitplanung für diesen zweiten Abschnitt des bestehenden Wohnbaugebietes läuft derzeit. Geplant sind weitere 60 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser sowie mehrere Grundstücke für Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung soll hier ab dem Sommer 2025 starten. Der Verkauf voraussichtlich ab 2026.
Interessenten können sich kostenfrei in eine Bewerberliste eintragen lassen. Ansprechpartner finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Informationen zu den Baugrundstücken liegen noch nicht vor. Diese werden hier präsentiert, sobald sie verfügbar sind.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Informationen zu den Baugrundstücken liegen noch nicht vor. Diese werden hier präsentiert, sobald sie verfügbar sind.
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Das Büro von Herrn Bökenfeld befindet sich im Rathaus der Stadt Bad Bentheim, Außenstelle Bahnhofstraße 2.