Die GEG Bad Bentheim hat mehrere Wohnbaugebiete in der Vermarktung.
Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken gelten seit 2019 folgende PDF-Dokument Richtlinien für die Vergabe in Bad Bentheim.
Nachstehend Übersichtspläne der im Verkauf bzw. Planung befindlichen Wohnbaugebiete. In Vermarktung befanden sich zuletzt die Flächen des ersten Vergabeabschnittes des Wohnpark südlich Suddendorfer Straße, wo nunmehr die Enderschließung erfolgt.
In Erschließungsplanung befinden sich die beiden Gebiete Schulte-Kolthoff und Wohnpark südlich Suddendorfer Straße Teil 2.
Allgemeine Informationen über die Stadt Bad Bentheim und Interessantes für Neubürger finden Sie auf der Webseite findcity.de (durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist).
In dem Wohnbaugebiet Wohnpark südlich Suddendorfer Straße Teil 1 läuft die Enderschließung. Die finalen Planunterlagen können in den nachfolgenden Dokumenten eingesehen werden.
Die GEG Bad Bentheim hat die ehemalige Gaststätte Kerkhoff-Neesen mit dem gesamten Gelände von rund 6.000 m² erworben. Auf dieser Fläche sind fünf größere Grundstücke für eine Einzelhausbebauung entstanden. Die Vergabe der Baugrundstücke läuft. Die Kaufverträge werden bereits geschlossen.
Weiterhin wurde die ehemalige Hofstelle Schulte-Kolthoff sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen erworben. Auf den Flächen sollen voraussichtlich insgesamt 44 Wohngrundstücke für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Die Bauleitplanung wird voraussichtlich in 2023 abgeschlossen, daran anschließend erfolgt die Erschließung des Gebietes. Die Vergabe der Baugrundstücke ist ab Herbst 2024 geplant. Interessenten können sich kostenfrei in eine Bewerberliste eintragen lassen. Ansprechpartner finden Sie unten auf dieser Seite.
Das Baugebiet befindet sich zur Zeit in Planung. Weitere Infos folgen ...
Der Kaufpreis beträgt 95,- €/m². Der Kaufpreis versteht sich inklusive der Erschließungskosten. Hinzu kommen noch die Kosten für den Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation.
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Gestaltungsvorschriften
Die Zurverfügungstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir empfehlen daher, dass vor Bauantragstellung ein Abgleich mit dem offiziellen Bebauungsplan der Gemeinde erfolgt.
Informationen zu den Baugrundstücken liegen noch nicht vor. Diese werden hier präsentiert, sobald sie verfügbar sind.
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Das Büro von Herrn Bökenfeld befindet sich im Rathaus der Stadt Bad Bentheim, Außenstelle Bahnhofstraße 2.