07. Juli 2022
Für das Neubaugebiet „Westlich Kampschott“ in Uelsen mit 39 Grundstücken für Einzel-und Doppelhäuser sowie zwei Grundstücken für Mehrfamilienhäuser hat der Gemeinderat in seiner kürzlich abgehaltenen Sitzung erweiterte Vorgaben festgelegt.
Von Sascha Vennemann
Uelsen Mit Blick auf alternative Energien und den Klimaschutz sprach man sich einstimmig für einen Satzungsbeschluss aus, der nicht nur ein Verbot von Schotter-, Split- oder Kiesbeeten für den Vorgartenbereich vorsieht. Im Bebauungsplan wird außerdem festgelegt, dass eine Photovoltaiknutzung auf Dächern verbindlich installiert werden muss. Die Solarmindestfläche soll dabei mindestens 40 Prozent der Hauptgebäudegrundfläche umfassen. Darüber hinaus macht die Gemeinde durch den Bebauungsplan Vorgaben zur Dachbegrünung von Garagen und Nebengebäuden. Ab einer Grundfläche von 18 Quadratmetern und einer Neigung bis zu 15 Grad müssen solche Dachflächen in dem Neubaugebiet mit einem Anteil von mindestens 85 Prozent begrünt werden.
Wilfried Segger von der CDU-Fraktion im Gemeinderat beurteilt den Bebauungsplan als „gute Lösung“: „Wir machen nicht so viele Auflagen, dass es für Bauherren nicht mehr leistbar wäre, diese zu erfüllen, gleichzeitig tun wir etwas für den Klimaschutz“, sagte er. Nun bleibe abzuwarten, wie sich mit Blick auf immer weiter steigende Bau- und Finanzierungskosten die eigentliche hohe Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde in der Vermarktung der Flächen gestaltete. Jörg Reurik von der SPD-Fraktion sieht in der in dem Plan festgeschriebenen Nachhaltigkeit „einen guten Schritt in die richtige Richtung“. Man dürfe allerdings das Thema der Innenverdichtung bei der Ausweisung künftiger Bauflächen nicht außer Acht lassen. So sieht es auch Friederike Klever, Vorsitzende der UWG-Fraktion im Gemeinderat: „Das ist ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz, eine verträgliche Nachverdichtung wäre allerdings dahingehend noch effektiver“, betonte sie