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Auf dem Gelände der früheren Hofstelle Schulte-Kolthoff in Bad Bentheim soll ein Wohngebiet entstehen. Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan ist jetzt auf den Weg gebracht worden. Foto: Schönrock
Auf dem Gelände der früheren Hofstelle Schulte-Kolthoff in Bad Bentheim soll ein Wohngebiet entstehen. Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan ist jetzt auf den Weg gebracht worden. Foto: Schönrock

07. Juli 2022

Künftige Neubaugebiete sollen mit Nahwärme versorgt werden - Grafschafter Nachrichten vom 06.07.2022

Die weiteren Planungen für das Neubaugebiet auf der ehemaligen Hofstelle Schulte-Kolthoff in Bad Bentheim kommen seit Jahren nicht wirklich voran. Verzögerungen hatte es zuletzt aufgrund von Forderungen aus der Politik gegeben, vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise Möglichkeiten für ein Wärmeversorgungsnetz auszuloten und auf Gasleitungen zu verzichten. Eine ähnliche Diskussion gibt es derzeit in Nordhorn. Einen Versuch, ohne Erdgas auszukommen, macht man in der Kreisstadt im Neubaugebiet Oorde-Süd, das gerade entsteht.

Von Jonas Schönrock

Bad Bentheim In Bad Bentheim findet man diese Idee auch gut und möchte sie in künftigen Baugebieten umsetzen. Auf dem Schulte-Kolthoff-Gelände allerdings noch nicht. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die Bauamtsleiterin Laura Iking kürzlich dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Energie des Stadtrates erläuterte.

Da ist einerseits die Frage der Wirtschaftlichkeit. In dem Neubaugebiet gibt es nach Einschätzung der Verwaltung schlicht zu wenige Abnehmer, als dass sich ein solches Netz rechnen würde. „Bei der aktuellen Planung ist die Anzahl der Gebäude sehr gering und daher auch die Nutzung sehr gering“, erklärte Laura Iking. „Wenn man ein zentrales Blockheizkraftwerk baut, müsste es einen Anschlusszwang geben. Das lässt sich nicht von heute auf morgen lösen.“ Zum anderen muss juristisch geprüft werden, ob der bestehende Konzessionsvertrag mit der ebb zum Aufbau eines Wärmenetzes geändert werden kann, oder ob dazu ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss. Dabei müssten dann wiederum vergabe- und kartellrechtliche Aspekte beachtet werden. Weil die Planungen für Schulte-Kolthoff schon zu weit fortgeschritten sind und es diese genannten Aspekte zu berücksichtigen gilt, soll eine Nahwärmeversorgung erst für künftige Neubaugebiete in den Bebauungsplänen festgeschrieben werden, „die sich noch nicht seit Jahren in der Bauleitplanung befinden“, wie Laura Iking erklärte. „Insbesondere dort, wo die Kapazität größer ist als bei Schulte-Kolthoff.“

Mit einigen Ergänzungen hat der Ausschuss den B-Plan Entwurf schließlich einstimmig zum Beschluss empfohlen. So ist jetzt unter anderem festgeschrieben worden, dass im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Dächer mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden müssen. Festgesetzt ist zudem, dass die Stellplätze für Autos wasserdurchlässig sein müssen. Aus Gründen des Insektenschutzes soll die Straßenbeleuchtung dem neuesten Standard entsprechen. Außerdem sollen die Dachflächen von flachen und flach geneigten Dächern begrünt werden.

Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs soll es dann mit der Detailplanung weitergehen. Dazu gehören etwa die Entwässerungsplanung, die Entwurfsplanung für ein benötigtes Regenrückhaltebecken sowie die Entwurfsplanung für den Tiefbau. „Dann kommen wir dort endlich einen Schritt weiter“, befand Laura Iking. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes soll auch, wie berichtet, der Kreuzungsbereich L 39/Wilhelmstraße umgestaltet werden.

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