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FAQ

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen rund um Reservierung und Kauf

Sie wollen bauen? Sie haben viele Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen? Auf dieser Seite haben wir eine Vielzahl von Fragen zusammengetragen, die uns täglich gestellt werden. Wir hoffen, dass Ihnen die Antworten ein wenig weiterhelfen. Sollten Sie noch spezielle Fragen zu einem Bauplatz haben, scheuen Sie nicht, die zuständige Personen zu dem jeweiligen Wohnbaugebiet zu kontaktieren. Die Daten finden Sie jeweils unten auf den einzelnen Ortsseiten.

Wie aktuell sind die Karten auf der Webseite?

Wir sind stets bemüht, den Kartenstand auf unseren einzelnen Angebotsseiten aktuell zu halten. Dieses kann auch bedeuten, dass eine Karte über Monate unverändert bleibt, da die Nachfrage sehr unterschiedlich ist. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Aktualität.

Gibt es Bewerber- und Interessentenlisten?

Es gibt Interessentenlisten für noch in Planung befindliche zukünftige Gebiete. Sich hier eintragen zu lassen, ist unverbindlich und kostenfrei. Bei einigen Baugebieten gibt es Bewerberlisten. Auch hier ist die Eintragung für die Vergabe eines Bauplatzes unverbindlich und kostenfrei.

Wie reserviere ich einen Bauplatz?

Reservierungen von Baugrundstücken nehmen wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail entgegen. Hierfür benötigen wir Ihren vollständigen Namen mit Anschrift und E-Mail-Adresse. Die Reservierung ist kostenlos und unverbindlich. Sollte in einem Gebiet keine Reservierung möglich sein, werden wir Sie gerne individuell dazu beraten.

Wie lange kann ich reservieren?

Wir reservieren die Baugrundstücke jeweils für vier Wochen. Diese Reservierung kann auf Nachfrage noch zweimal um jeweils vier Wochen verlängert werden. Somit können Sie einen Bauplatz für maximal drei Monate reservieren. Danach ist jedoch die Entscheidung zu treffen, ob man kauft oder auf den Bauplatz verzichtet. Bitte sprechen Sie uns an.

Kann ich schon vor der Erschließung einen Bauplatz reservieren?

Grundsätzlich nein. Wir beginnen die Bauplatzvergabe in den neu zu öffnenden Gebieten, wenn wir die Vermessung abgeschlossen haben. Dann beginnt auch die Vergabe der Baugrundstücke, in der Sie einen Bauplatz optional reservieren können.

Was muss ich tun, wenn ich kaufen will?

Sollten Sie sich entschließen, einen Bauplatz zu erwerben, brauchen wir von Ihnen Informationen zu allen Personen, die kaufen sollen. Weiterhin sollten Sie sich Gedanken machen, welcher Notar den Kaufvertrag beurkunden soll. Natürlich haben auch wir für unsere Gebiete einen Notar, der den Vertrag beurkunden kann. Alles weitere bei der Beauftragung übernehmen wir für Sie in Ihrem Auftrag.

Was ist im Kaufpreis enthalten?

Im Kaufpreis sind die kompletten Erschließungskosten einschließlich des Straßenendausbaus bei innerer Erschließung enthalten. Lediglich die Schmutzwasser-Hausanschlussschächte und auch die Regenwasser-Anschlussschächte (wenn vorhanden) sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Diese Kosten sind immer neben dem Kaufpreis separat ausgewiesen.

Welche Kosten kommen noch zum Kaufvertrag hinzu?

Zum Kaufpreis für das Grundstück kommen noch die Grunderwerbsteuer (in Niedersachsen z. Zt. 5 % des Kaufpreises), die Kosten des Notars sowie die Kosten für die Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch beim Amtsgericht hinzu. Sollten neben dem Erwerb des Bauplatzes weitere Rechte (z. B. Grundschulden) bestellt werden, kommen für die Bestellung zusätzliche Kosten beim Notar und auch bei Gericht hinzu. Informieren Sie sich hierüber bitte ggf. bei einem Notar Ihrer Wahl.

Bis wann muss ich den Kaufpreis zahlen?

Kaufpreise sind innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Ab dem Tag der Zahlung geht auch der Besitz des Grundstückes und somit alle öffentlichen Lasten auf Sie über.

Wann kann ich anfangen zu bauen?

Direkt nach Bezahlung des Kaufpreises können Sie mit dem Hausbau starten. Ausnahmen gibt es u. U. nur bei den neu eröffneten Gebieten. Dort ist der Baubeginn ab Freigabe der Baustraße möglich, was wir ihnen als abweichenden Starttermin ggf. mitteilen.

Bis wann muss ich gebaut haben?

Auf allen unseren Baugrundstücken besteht eine Bauverpflichtung, d. h. ein Zeitrahmen, innerhalb dessen der Hausbau fertiggestellt und nicht nur begonnen sein muss. Je nach Gebiet beträgt dieser Zeitraum zwischen zwei und vier Jahren.

Was kann ich machen, wenn ich es nicht schaffe, innerhalb der gesetzten Baufrist mit dem Hausbau fertig zu werden?

In dem Fall empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um gemeinschaftlich nach einer Lösung des Problems zu suchen. Sollte es jedoch absehbar dazu kommen, dass Sie Ihre Pläne revidieren müssen und keine Bebauung stattfindet, nehmen wir das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis zurück. Sprechen Sie uns auch in dem Fall frühzeitig an.

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